§ 1 Geltung
(1) Diese Hinweise gelten für Fracht- und Umzugsverträge, bei denen Becker Logistik Vertragspartnerin für die Beförderung ist. Bei rein vermittelten Leistungen ist Vertragspartner das ausführende Partnerunternehmen; dessen Bedingungen gelten für die Durchführung.
§ 2 Gesetzliche Haftung (HGB)
(1) Für Umzugsgut gelten die Haftungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (insbesondere §§ 451 ff. HGB), soweit anwendbar.
(2) Soweit § 451e HGB Anwendung findet, ist die Haftung wegen Verlust oder Beschädigung grundsätzlich auf 620 Euro je Kubikmeter des zur Vertragserfüllung benötigten Laderaums begrenzt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(3) Haftungsbefreiungen und -begrenzungen gelten nur unter den dafür vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. unzureichende Verpackung durch den Absender, Beschaffenheit des Gutes).
§ 3 Weitergehende Absicherung
(1) Eine weitergehende Haftung oder Transportversicherung kann — soweit gesetzlich zulässig — gesondert vereinbart werden. Sprechen Sie dies vor Vertragsschluss an.
§ 4 Schadensanzeige
(1) Äußerlich erkennbare Schäden sind spätestens am Tag nach Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Schäden innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung anzuzeigen, soweit § 451f HGB Anwendung findet.
(2) Form, Frist und Rechtsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Dokumentieren Sie Schäden nach Möglichkeit unmittelbar und melden Sie diese über die im Auftrag genannten Kanäle.
